In meinem Kurs darf ich maximal zweimal fehlen; unumgängliche Absenzen können aber kompensiert werden. Was heisst das?
Als unumgängliche Absenzen gelten während der Corona-Pandemie:
Krankheit,
Spitaleinsätze,
Militärdienst sowie
universitäre Gründe (z. B. eine einmalige Pflichtveranstaltung, Konferenz).
Bitte informieren Sie Ihre Kursleitung, dass Sie wiederholt fehlen müssen und besprechen mit ihr, wie Sie die verpassten Sitzungen kompensieren können.