Allgemeine Geschäftsbedingungen für Korrekturlesen

Für das Korrekturlesen können nur Texte eingereicht werden, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt sind.

Unterzeichnete Vereinbarung

Bevor Sie Ihren Text zum Korrekturlesen einreichen, müssen Sie und Ihr Betreuer/Ihre Betreuerin, Ihr Dozent/Ihre Dozentin eine Vereinbarung unterzeichnen, in der Sie sich beide mit dem Umfang des Korrekturlesens einverstanden erklären.

Diese Vereinbarung ist verbindlich, sobald sie unterzeichnet und eingereicht wurde.

Umfang des Korrekturlesens

In der Vereinbarung wird die Anzahl der Wörter des vollständigen Textes angegeben, einschliesslich der Fussnoten und der Referenzen, falls diese ebenfalls Korrektur gelesen werden müssen. Wenn Sie Dokumente oder Teile von Dokumenten vom Korrekturlesen ausschliessen möchten, müssen Sie dies ausdrücklich angeben und die Ausnahmen rot markieren. Wenn kein ausdrücklicher Ausschluss vorliegt, werden alle eingereichten Texte Korrektur gelesen und entsprechend berechnet. Bitte beachten Sie, dass sich durch das Korrekturlesen die Gesamtwörteranzahl ändern kann.

Zwischenziele und Zeitvorgaben für den Korrekturlesezyklus

Korrekturlesen ist eine zeitaufwändige Dienstleistung und die Nichteinhaltung von Fristen gefährdet die Qualität des Korrekturlesens und hindert den Korrekturlesenden/die Korrekturlesende daran, die Arbeit fristgerecht zurückzugeben. Hält der Autor/die Autorin die Fristen nicht ein, hat der/die Korrekturlesende die Möglichkeit, vom Auftrag zurückzutreten oder die Korrektur gelesenen Texte nach den vereinbarten Fristen zurückzugeben.

Von den Autoren/Autorinnen wird erwartet, dass sie sich an den Korrekturlesezyklus halten. Dazu gehört auch eine abschliessende Prüfung der betreffenden Auszüge durch den Korrekturlesenden/die Korrekturlesende, nachdem der Autor/die Autorin die Vorschläge des Korrekturlesenden/der Korrekturlesende zur Änderung des Textes angenommen oder abgelehnt hat.

Format des Dokuments

Alle Korrektur gelesenen Dokumente werden mit der Funktion "Änderungen verfolgen" an Sie zurückgeschickt.

Gebühren und Rechnungsstellung

CHF 2.05 (inkl. MwSt.) für 100 Wörter (oder für weniger Wörter), die eingereicht und von dem Verfasser/der Verfasserin für das Korrekturlesen bestimmt wurden (inkl. MwSt.).

Sollte entweder der Textauszug und/oder das eingereichte Manuskript ein anspruchsvolles Korrekturlesen erfordern, beträgt die Gebühr CHF 2.25 (inkl. MwSt.) für 100 Wörter. Der Autor/die Autorin wird darüber informiert und muss dem vor Beginn des Lektorats zustimmen.

Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Sollten Sie nach Vertragsunterzeichnung kein Manuskript einreichen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 erhoben.

Vertraulichkeit

Unsere Korrekturlesenden und der/die administrative Mitarbeiter/Mitarbeiterin, der/die den Prozess begleitet, besprechen die Sprache und den Inhalt eines Auftrags mit niemandem ausser dem Autor/der Autorin, der/die als Vertragspartner/Vertragspartnerin aufgeführt sind.

Haftungsausschluss

Weder das Sprachenzentrum noch die Korrekturlesenden des Sprachenzentrums übernehmen die Verantwortung für Plagiate oder anderes wissenschaftliches Fehlverhalten des Autors/der Autorin.

Verantwortung, Danksagungen und Korrekturlesebescheinigung

Die Verantwortung für die entgültige Fassung des Textes liegt bei dem Autor/der Autorin. Von den Autoren/Autorinnen wird erwartet, dass sie das Korrekturlesen ihres Textes offenlegen, indem sie ihrem Betreuer/ihrer Betreuerin, ihrem/ihrer Dozierenden die Bescheinigung vorlegen, welche den Umfang des Korrekturlesens bestätigt. Legt der Autor/die Autorin den Text nicht zur abschliessenden Prüfung relevanter Auszüge vor, wird diese Tatsache in der Bescheinigung über das Korrekturlesen vermerkt.